Die aktuell gültige Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 in Pflegeeinrichtungen sieht weiterhin Folgendes vor:
Alle Besucherinnen und Besucher tragen eine Maske des Standards FFP-2 ohne Ausatemventil. Dies gilt für die Dauer des Aufenthaltes auf dem gesamten Geländer der Villa.
ALLE Besucher müssen über einen tagesaktuellen NEGATIVEN PoC- oder PCR-Test vorweisen.
PoC-Tests können hier bei uns erfolgen, allerdings bitten wir dazu um etwas Geduld bei der Umsetzung.