Verhinderungspflege

Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen versorgt. Ist dieser Angehörige wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann die Seniorin oder der Senior für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr  in die Villa Romantica zur Verhinderungspflege kommen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung  mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Weitere Informationen können bei der Pflegekasse eingeholt werden. 

Auch die Menschen, die Verhinderungspflege im Seniorenzentrum Villa Romantica in Anspruch nehmen, erfahren während ihres Aufenthalts die gleiche Pflege und Betreuung usw. wie die älteren Menschen, die unbefristet im Seniorenzentrum leben. Als zusätzliche Leistung übernimmt die Villa Romantica auf Wunsch kostenlos den Transport des pflegebedürftigen Menschen von zu Hause ins Seniorenzentrum und zurück, soweit dies im PKW oder im Bus des Seniorenzentrums, z. B. für Rollstuhlfahrer, möglich ist. 

Weitere Informationen einschließlich der Vergütungssätze finden Sie im Download-Bereich.