Neue Besuchsregelung nach Landesverordnung vom 07.05.2020

Neue Besuchsregelung nach Landesverordnung vom 07.05.2020

Liebe Angehörige und Freunde,

wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, dürfen unsere Bewohnerinnen und Bewohner künftig wieder eingeschränkt Besuch empfangen. In der zweiten Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von pflegebedürftigen volljährigen Menschen in Einrichtungen nach § 4 LWTG (stationäre Altenpflegeeinrichtungen) und § 5 LWTG (ambulante Wohngemeinschaften) vom 7. Mai 2020 sind Lockerungen des Besuchsverbotes beschrieben.

Besuche sind Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen damit wieder möglich, allerdings unter Einhaltung klarer Vorgaben. Wir, als Pflegeeinrichtung, sind verpflichtet die Einhaltung der Schutzregelungen durch die Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren.

Ausgenommen von dieser Besuchsregelung sind Einrichtungen, die Verdachtsfälle haben – also ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen gemeldet wurde – oder eine bestätigte Infektion mit SARS-COV-2 vorliegt.

 

Alle Einrichtungen sollten eine einrichtungsbezogene Pandemieplanung / Hygieneplanung – zum Schutz vor Übertragungen durch Besucherinnen und Besucher erstellen. Maßgeblich sind die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Vorgaben in der zweiten Landesverordnung vom 7. Mai 2020. Die zweite Landesverordnung sieht ebenfalls vor, dass die Einrichtungen separate Räume für Besuche einrichtet und ggf. Besuche in Gartenanlagen und Außenbereichen vorbereitet.

Um dieser Verordnung ebenso gerecht zu werden wie den Wünschen nach Kontakt zu Angehörigen und Freunden unter Beibehaltung der Sicherheits- und Hygieneregelungen haben wir folgende Abläufe für die Besuche festgelegt.

 

Die Grundvoraussetzungen für einen Besuch sind folgende:

  1. Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung muss mindestens einen Tag im Voraus erfolgen unter 02636/977919 und ist von Montag bis Donnerstag von 08.30-16.30 Uhr möglich. Die Terminvereinbarung für das Wochenende hat bis freitags 12 Uhr zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter in der Pflege keine Termine entgegennehmen.
  2. Es ist nur ein Besucher pro Bewohner pro Tag möglich.
  3. Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz ist auf dem gesamten Gelände zu tragen.
  4. Eine ausgiebige Hände-Desinfektion ist vor dem Kontakt notwendig. Die Villa Romantica stellt Ihnen dafür ein geeignetes Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  5. Die Eintragungen in die Besucherliste mit Bestätigung, keine Symptome (Atemwegs- oder Erkältungssymptome, Fieber, etc.) und/oder Covid 19 zu haben, ist zwingend notwendig.
  6. Kein Kontakt von Besuchern zu anderen Bewohnern!
  7. Ein Abstand von mindestens 1,5m zu Ihrem Angehörigen ist während des gesamten Besuches einzuhalten!

Die Besucherzeiten sind folgende:

Montag –Freitag: 10.30 – 11.30 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr, 16.30 – 17.30 Uhr

Samstag und Sonntag: 10.30 – 11.30 Uhr sowie 14.00 – 15.00 Uhr

Die Verordnung sieht vor, dass vorrangig der Besuch in einem separaten Raum, bzw. in den Außenanlagen ermöglich wird. Wir werden vor der Villa geeignete Besucherzonen schaffen. Der Park der Villa bleibt jedoch durchgängig für alle Besucher gesperrt, da dieser die einzige Möglichkeit für unsere Bewohner darstellt, sich selbständig im Freien aufzuhalten. Daher sind ab sofort auch keine Fensterbesuche mehr möglich.

Zu Ihrem vereinbarten Termin wird ein Mitarbeiter Sie begrüßen, Ihnen bei der Händedesinfektion und den Eintragungen behilflich sein und Ihnen den Platz für den Besuch zeigen. Ihr Angehöriger wird von uns dann auch dorthin begleitet.

Um so vielen Senioren wie möglich den Kontakt mit Angehörigen zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam darauf achten, die Besuchszeit auf 30 Minuten zu begrenzen.

Wie Sie merken, ist organisatorisch noch einiges zu klären. Erst wenn diese Maßnahmen abgeschlossen sind, kann jeweils einem Angehörigen oder einer sonstigen nahestehenden Person ein Besuch bei einem Bewohner bzw. bei einer Bewohnerin gestattet werden. Wir begrüßen diese Schutzvorkehrungen, da in unserer Einrichtung Menschen leben, die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen zur Risikogruppe für eine Corona-Infektion zählen.

Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Maßnahmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst die neue Verordnung und die für die Besuche vorgesehenen Räumlichkeiten und personellen Ressourcen prüfen und sicherstellen, dass ggf. notwendige Umbauten installiert sind.

Auch wenn wir wissen, wie sehr Sie Ihre Angehörigen vermissen, bitten wir noch um Geduld und Verständnis, dass wir das Besuchsangebot nicht bereits am 7. Mai 2020 umsetzen können, sondern noch Zeit benötigen. Wir möchten alles tun, damit unsere Bewohnerinnen und Bewohner geschützt sind.

Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, werden wir Sie schriftlich (im Internet, über Aushänge und ggfls. per Post) über die Veränderungen informieren.

Wir möchten an dieser Stelle um Verständnis bitten, dass diese Regelungen für alle Beteiligten gültig und verbindlich sind. Bitte beachten Sie, dass ein Missachten dieser Regelungen dazu führen kann, dass Ihr Angehöriger für 14 Tage in Quarantäne muss.

Von diesen Regelungen sind einzig Ausnahmen in einer Sterbephase nach Absprache möglich.

Sollte Sie dazu Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns darauf anzusprechen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team der Villa Romantica

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