Besuchsregelung

Besuchsregelung

Wir möchten an dieser Stelle mitteilen, dass die Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 26.06.2020 bis zum 31.10.2020 verlängert wurde.

Dies bedeutet, dass weiterhin bis zu zwei Besucher eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen können. Dabei sind jedoch unabdingbar die bisherigen Hygienevorschriften zu beachten, die in den AHA-Regeln kurz zusammengefasst sind:

                                    ABSTAND

                                                               HYGIENE

                                                                                           ALLTAGSMASKE

Daher zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeiter bitten wir nochmals, während der gesamten Zeit des Besuches auf die Einhaltung der Regelungen zu achten.

Die ausführliche Landesverordnung können Sie hier nachlesen.

Sehen Sie sich auch dazu die Videobotschaft unserer Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an.

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