bitte beachten Sie, dass gemäß der aktuell gültigen Landesverordnung in Rheinland-Pfalz das Tragen einer FFP2-Maske für alle Besucher bis einschließlich des 07.04.2023 weiterhin Pflicht ist.
Der Zutritt für Covid19-positive Menschen ist selbstverständlich auch ab dem 08.04.2023 weiterhin untersagt. Bei Symptomen bitten wir Sie Zuhause zu bleiben, um eine Gefährdung unserer Bewohner auszuschließen.